Verbindliche Betriebsregeln
Dekret Nr. 2026/3306 vom 06.05.2026. Betreff: Caminito del Rey. Änderung der Vorschriften für die öffentliche Nutzung.
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1. Die Eintrittskarte für den Besuch des Caminito del Rey muss über das Vorab-Reservierungssystem erworben werden.
2. Der offizielle Verkaufskanal für Eintrittskarten ist die zu diesem Zweck eingerichtete Online-Plattform auf der Webseite des Caminito (www.caminitodelrey.info), wobei die Annahme und Einhaltung ihrer Regeln verpflichtend ist.
Diese Eintrittskarte wird erst nach Annahme dieser Regeln ausgestellt und enthält einen Code, der nach dem Einlesen durch die vorhandenen digitalen Mittel den Zugang ermöglicht. Besucher müssen 30 Minuten im Voraus am Eingangstor sein, das über den kürzesten Weg 25 Minuten zu Fuß vom Restaurant El Kiosko am Stausee Conde de Guadalhorce entfernt liegt.
3. Kindern unter 8 Jahren ist der Zutritt nicht gestattet. Besucher zwischen 8 und 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein und jederzeit ihren Personalausweis, ein gleichwertiges Dokument oder ihren Reisepass für mögliche Kontrollen durch das Personal des Caminito während der Tour mitführen.
4. Der Inhaber der Eintrittskarte ist Begünstigter einer Haftpflichtversicherung, die alle Vorfälle abdeckt, die während des Besuchs vom Betreten bis zum Verlassen der Stege auftreten, sofern dieser Vorfall nicht durch die Nichteinhaltung der festgelegten Regeln oder durch ausschließliches Verschulden des Besuchers verursacht wurde.
5. Besucher müssen mindestens 30 Minuten vor der auf dem Reservierungsbeleg angegebenen Zeit am gewählten Zugangsbereich eintreffen, um die Besuchergruppen zu organisieren.
6. Besucher mit einer entsprechenden Eintrittskarte betreten das Gelände direkt über den Nordzugang (Eingang). Der Zugang ist nur über die dafür vorgesehenen Stellen gestattet; das Betreten des Geländes an jeder anderen Stelle der Strecke ist strengstens untersagt, insbesondere über die Bahngleise. Sowohl die Provinzverwaltung als auch das Betreiberunternehmen (Auftragnehmer) sind von jeglicher Haftung entbunden, die sich aus einem verbotenen Zugang ergeben könnte.
7. Das Gelände bleibt von Dienstag bis Sonntag geöffnet, außer am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. Januar, an Montagen und an Tagen oder Zeiträumen, an denen die Schließung vereinbart wird.
8. Besucher sind verpflichtet, die Sicherheitsausrüstung, die ihnen gegebenenfalls am Eingang ausgehändigt wird, während der gesamten Tour korrekt zu tragen.
9. Der Personenverkehr erfolgt immer auf der rechten Seite. Diese Regel ist vor allem auf den Stegen streng zu beachten, wo äußerste Vorsicht geboten ist, um niemanden zu gefährden, der sich am Geländer neben der Schlucht befindet.
10. Personen, die klettern möchten, haben freien Zugang zu den Einrichtungen des Caminito del Rey, wenn sie diesen Sport ausüben. Hierzu müssen sie an den Kontrollstellen nachweisen, dass sie über eine gültige Verbandskarte verfügen, sich registrieren und die Regeln des Caminito sowie die vom Naturpark für diese Aktivität festgelegten Bedingungen akzeptieren. Der Zugang muss zur ersten Stunde erfolgen, und die Einrichtungen müssen vor der Schließzeit verlassen werden.
11. Das Klettern darf nur an den Wänden praktiziert werden, die von der für Umwelt zuständigen Regionalbehörde festgelegt wurden, welche auch Wettbewerbsklettern durch ausdrückliche vorherige Genehmigung regelt. In jedem Fall müssen Kletterer alle übrigen Empfehlungen, Pflichten und Verbote dieser Ordnung einhalten, mit Ausnahme des Rucksackverbots. Es ist untersagt, über die Umzäunung der Stege zu springen, um zu Kletterrouten unterhalb des Stegniveaus zu gelangen, sowie die Stege als Verankerungspunkt zu nutzen oder an ihnen Sicherungen anzubringen.
12. Alle Personen, Besucher sowie Kletterer, die den Caminito del Rey und damit den Naturpark Desfiladero de los Gaitanes betreten, müssen die vorliegenden Regeln sowie alle in diesem Bereich von der zuständigen Umweltbehörde geforderten Vorschriften beachten.
13. Tragen Sie geeignetes Schuhwerk zum Wandern; es ist STRENGSTENS VERBOTEN, Flip-Flops, Schuhe mit hohen Absätzen oder anderes Schuhwerk zu tragen, das für diese Aktivität nicht geeignet ist oder Knöchelverletzungen und Stürze verursachen könnte. Dieses Schuhwerk muss fest am Fuß sitzen, insbesondere an der Ferse.
Besondere Bestimmungen für Gruppen
Bei organisierten Gruppenbesuchen ist zusätzlich zu den oben genannten Richtlinien zu beachten, dass die maximal zulässige Personenzahl pro Gruppe 55 beträgt, zuzüglich einer verantwortlichen Person oder eines ordnungsgemäß akkreditierten Guides. Letzterer ist für die Einhaltung aller Nutzungsregeln durch die Gruppenmitglieder vom Eingang bis zum Verlassen des Geländes verantwortlich. Der Guide ist dafür verantwortlich, die Eintrittskarten für die Gruppenmitglieder vorzulegen, ohne die kein Zugang zu den Stegen gewährt wird.
Sonstige Bestimmungen
Schließlich sind auch die folgenden Bestimmungen zu beachten:
1. An den Zugängen zum Gelände und während des Besuchs sind die Regeln und Anweisungen des Kontroll- und Informationspersonals sowie des Sicherheitspersonals zu respektieren. Es ist äußerste Vorsicht geboten, um Stürze zu vermeiden, und die Sauberkeit des Geländes ist zu unterstützen.
2. Der Verkehr von Personen oder Fahrzeugen ist nur an den zugelassenen und gekennzeichneten Stellen der Strecke gestattet. Zu diesem Zweck gibt es Informations- und Verbotsschilder, die stets zu beachten sind.
3. Die Nichtbeachtung der vorgenannten Regeln berechtigt das verantwortliche Personal oder die Behörde zum Verweis des Zuwiderhandelnden.
4. Die zuständige Verwaltung behält sich das Recht vor, den Besuch, einschließlich der Zugangszeiten und -tage, aus Gründen der Sicherheit, der Erhaltung, der Durchführung von Reparaturarbeiten, der Witterung oder bei höherer Gewalt vorübergehend zu schließen, einzuschränken und/oder auszusetzen, ohne dass in diesen Fällen ein Anspruch der betroffenen Personen entsteht.
5. Die Anweisungen und/oder Empfehlungen des Personals, das den Caminito verwaltet, der Umweltbeauftragten oder der staatlichen Sicherheitskräfte sind in jedem Fall verbindlich.
6. Die Webseite des Caminito stellt alle Informationen zu dieser Infrastruktur des Aktivtourismus sowie alle Änderungen, Modifikationen oder Vorfälle bezüglich des Zugangs zur Verfügung.
