Verbote und Gründe für den Ausschluss
Dekret Nr. 2026/3306 vom 06.05.2026. Betreff: Caminito del Rey. Änderung der Vorschriften für die öffentliche Nutzung.
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Da der Besuch durch ein Naturschutzgebiet mit schmalen Pfaden in großer Höhe führt, insbesondere über die Stege, und um die Naturwerte des Ortes zu bewahren sowie Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Besucher nicht zu gefährden, sind die folgenden allgemeinen Verbote zu beachten:
- Der Zutritt für Kinder unter 8 Jahren ist verboten.
- Das Tragen von Kindern oder Personen jeden Alters auf dem Arm ist auf allen Abschnitten der Stege untersagt.
- Das Tragen von ungeeignetem Schuhwerk zum Wandern ist STRENGSTENS VERBOTEN. Die Nutzung von Flip-Flops, Schuhen mit hohen Absätzen oder jeglichem anderen Schuhwerk, das für diese Aktivität nicht geeignet ist oder Knöchelverletzungen und Stürze verursachen könnte, ist untersagt. Das Schuhwerk muss fest am Fuß sitzen, insbesondere an der Ferse. Ebenso ist das Tragen von Kleidung untersagt, die der Jahreszeit nicht angemessen ist oder die Fortbewegung erheblich einschränkt.
- Die Verwendung eines Klettergurtes oder jeglicher Sicherungselemente am "Sicherungsseil" (Stahlseil) auf den Stegen ist verboten, da dies ein Hindernis darstellt, das den Weg kreuzt, andere Besucher gefährden und zu Abstürzen führen kann.
- Das Mitführen von großen Rucksäcken, Motorradhelmen, Taschen oder anderem sperrigen Transportmaterial ist untersagt, da diese Hindernisse auf den Stegen darstellen, andere Besucher gefährden und zu Abstürzen führen können.
- Die Nutzung von Wanderstöcken, Krücken, Rollstühlen, Kinderwagen oder ähnlichem ist untersagt, da diese Hindernisse darstellen, die den Weg kreuzen und andere Besucher gefährden können. Ebenso ist die Nutzung von "Selfie-Sticks" und/oder anderen ausziehbaren Elementen verboten.
- Die unsachgemäße Verwendung der Sicherheitselemente, die gegebenenfalls am Zugang zu den Stegen bereitgestellt oder angewiesen werden, ist untersagt.
- Der Zugang mit Regenschirmen bei Regen ist untersagt. Gegebenenfalls ist die Verwendung eines Regenmantels oder ähnlichem verpflichtend.
- Das Zurücklassen oder Wegwerfen von Müll ist verboten.
- Das Entzünden von Feuer ist verboten.
- Das Rauchen jeglicher Substanzen ist verboten.
- Der Konsum von alkoholischen Getränken sowie jeglicher Lebensmittel, die nicht im Abschnitt "Empfehlungen" aufgeführt sind, ist untersagt.
- Das Fotografieren oder Filmen mit Stativ oder anderen Elementen, die den reibungslosen Durchgang der anderen Besucher behindern könnten, ist untersagt.
- Da es sich um ein Naturgebiet mit einer bedeutenden Vogelpopulation handelt, ist der Einsatz von Drohnen oder ähnlichen Geräten absolut verboten, sofern keine ausdrückliche Genehmigung der zuständigen Umweltbehörde vorliegt.
- Der Zugang mit Tieren ist untersagt. Da für deren Sicherung ein Gurt erforderlich wäre, stellt dieser ein Hindernis auf dem Steg dar, das andere Besucher gefährden und zu Abstürzen führen kann.
- Das Baden im Fluss oder in seinen Gumpen ist verboten.
- Das Betreten von Kanaltunneln, die nicht für Besucher freigegeben sind, ist untersagt.
- Das Verlassen der markierten Wege im Bereich Valle del Hoyo in jegliche Richtung ist untersagt (Gefahr von Steinschlag).
- Das Ausreißen von Pflanzen oder Teilen davon ist verboten.
- Lärmen oder das Hören von lauter Musik ist untersagt.
- Sich auszuziehen, die Schuhe auszuziehen oder sich auf dem Gelände hinzulegen, ist untersagt.
- Die Beschädigung von Felsen und anderen geologischen Elementen wie Fossilien ist verboten.
- Das Anbringen von Graffiti oder jeglichen Inschriften an natürlichen oder künstlichen Elementen ist untersagt.
- Das Verstreuen von Asche Verstorbener ist verboten.
- Der Zugang mit Kinderwagen, Rollstühlen oder jeglichem Zubehör, das eine eventuelle Evakuierung behindern könnte, ist untersagt.
- Der Verkauf und Wiederverkauf von Eintrittskarten (Reservierungen) sowie deren Fälschung ist verboten.
- Das Betreten und/oder Verweilen in der Anlage an Schließtagen oder außerhalb der Öffnungszeiten ist untersagt.
